Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem eigenen Auto, dem ÖV, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Verrechnen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen mehrere Anforderungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.